BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ergebnis, GeschĂƒÆ’Ă‚Â€ftstĂƒÆ’Ă‚Â€tigkeit

Ergebnis der gewöhnlichen GeschÀftstÀtigkeit

Als Ergebnis der gewöhnlichen GeschĂ€ftstĂ€tigkeit oder Betriebsergebnis wird das Ergebnis des KerngeschĂ€ftes bezeichnet. Vom KerngeschĂ€ft ausgeschlossen sind Sonderaufwendungen wie Akquisitionen oder AktienrĂŒckkĂ€ufe.