BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ersatz-SicherungsgeschĂƒÆ’Ă‚Â€ft, Terminhandel

Ersatz-SicherungsgeschÀft (cross-hedge)

Einen Terminhandel an der Warenbörse gibt es nicht fĂŒr alle Produkte (etwa derzeit nicht fĂŒr Germanium). Deshalb muss unter UmstĂ€nden ein Terminkontrakt fĂŒr eine Ă€hnliche Ware mit einer Ă€hnlichen Kursbewegung (etwa: Gold) fĂŒr die Absicherung gewĂ€hlt werden. Siehe Commodity Fund, KaufpreisAbsicherung, Rohstoff-Terminvertrag.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen