BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Ersterwerber (first taker)
Wirtschaftssubjekte, die ein erstmals ausgegebenes Wertpapier in ihr Potfolio ĂŒbernehmen. Die Aufsichtsbehörden oder/und die Zentralbanken veröffentlichen in der Regel eine entsprechende Ersterwerber-Statistik (statistics on the first placing of securities). Siehe Begebung, Bought Deal, Konzertzeichner, Underwriter, Zweitplazierung. Vgl. den Anhang "Statistik des Euro-WĂ€hrungsgebiets", Rubrik "FinanzmĂ€rkte" im jeweiligen Monatsbericht der EZB; dort fein aufgegliederte Zahlen.

