BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Exportkredit-Garantie (export guarantee)
Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter ein vom Staat gewÀhrter Schutz vor (politisch bedingten) ZahlungsausfÀllen an heimische Unternehmen, die Waren ins Ausland liefern. Im einzelnen gibt es in Deutschland vielfÀltige Formen dieser Garantie, so eine Ausfuhr-Pauschal-GewÀhrleistung, Bauleistungsdeckung, Fabrikationsrisiko-Deckung, Finanzkredit-Deckung, Leasingdeckung, Lieferantenkredit- Deckung und Vertragsgarantie-Deckung um die wichtigsten zu nennen. Siehe AusfuhrprÀmie, Moral Hazard, Zwischenfinanzierung.

