Eigenkapitalaustattung, Begriff

Eigenkapitalaustattung (capital adequancy)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Im einzelnen aufsichtsrechtlich genau definierter Begriff in Zusammenhang mit den Financial Soundness Indicators

Im einzelnen aufsichtsrechtlich genau definierter Begriff in Zusammenhang mit den Financial Soundness Indicators. Gemessen wird dabei das VerhĂ€ltnis zwischen aufsichtsrechtlichem Eigenkapital und den anrechnungspflichtigen Positionen (regulatory capital to risk-weighted assets), das VerhĂ€ltnis zwischen aufsichtsrechtlichem Kernkapital und allen anrechnungspflichtigen Positionen (regulatory tier1-capital to risk-weighted assets) und das VerhĂ€ltnis zwischen notleidenden Krediten (abzĂŒglich Risikovorsorge) und bilanziellem Eigenkapital (nonperforming loans net of provisions to capital). Die laufende Beobachtung der Eigenkapitalausstattung soll der genauen EinschĂ€tzung der Lage und des Risikos dienen und damit den Grundstein zur Krisenvorsorge bilden. Siehe CAMELS, Eigenkapital, Waiver-Regelung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 69 ff. (Umsetzung der Eigenkapitalregelungen von Basel-II).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

de | boersenlexikon | 16330321 |