Einfuhr-und, Zahlungsbewilligung

Einfuhr-und Zahlungsbewilligung, EZB (import and payment permit)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In Deutschland wĂ€hrend der Zeit der Devisen-Zwangswirtschaft die Erlaubnis der zustĂ€ndigen Behörden, eine Ware importieren zu dĂŒrfen, verbunden mit der Zusage, dafĂŒr Devisen zur VerfĂŒgung zu stellen

In Deutschland wĂ€hrend der Zeit der Devisen-Zwangswirtschaft die Erlaubnis der zustĂ€ndigen Behörden, eine Ware importieren zu dĂŒrfen, verbunden mit der Zusage, dafĂŒr Devisen zur VerfĂŒgung zu stellen. Siehe DevisenzuteilungsbestĂ€tigung, ParallelitĂ€tsgebot.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

de | boersenlexikon | 16330330 |