BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Facility, Fee

Facility Fee (so auch im Deutschen gesagt, seltener auch Bereitstellungs-Provision)

Die GebĂŒhr, die bei einem Darlehn der Bank auf die eingerĂ€umte Kreditsumme gesamthaft berechnet wird, folglich auch auf nicht in Anspruch genommene BetrĂ€ge. Siehe BankgebĂŒhren, GeschĂ€fte, provisionsabhĂ€ngige, GebĂŒhr, MaklergebĂŒhr, PrĂ€mie, Provision.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen