BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fakultativklausel, Bank

Fakultativklausel (optional clause)

Eine Bank behĂ€lt sich das Recht vor, eine Überweisung auch auf ein anderes Konto des Kunden als das von ihm angegebene vorzunehmen. Wegen der Gefahr eines allfĂ€llig auftretenden Verzögerungsschadens darf diese Klausel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland nicht allgemein in Formularen verwendet werden. Siehe Zahlungsadresse.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen