BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Fakultativklausel (optional clause)
Eine Bank behĂ€lt sich das Recht vor, eine Ăberweisung auch auf ein anderes Konto des Kunden als das von ihm angegebene vorzunehmen. Wegen der Gefahr eines allfĂ€llig auftretenden Verzögerungsschadens darf diese Klausel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland nicht allgemein in Formularen verwendet werden. Siehe Zahlungsadresse.

