BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fallgeld, GebĂƒÆ’Ă‚ÂŒhr

Fallgeld (accural duty; test premium; lottery ticket double proceeds)

Alte GebĂŒhr in Deutschland beim Tod eines Erblassers (VorlĂ€ufer der heutigen Erbschaftsteuer) oder beim Besitzwechsel von GrundstĂŒcken (VorlĂ€ufer der heutigen Grunderwerbsteuer), auch Fallfreigeld genannt. Ein bestimmter Anteil der Einnahmen wurde manchmal bestimmungsgemĂ€ss der Armenkasse zugewiesen. Heute bei neuartigen, noch nicht eingefĂŒhrten und noch nicht zugelassenen Medikamenten die Zahlung an ein Krankenhaus, das an Testpatienten die Arznei erprobt und dem Hersteller des Heilmittels eine (vertraglich genau festgelegte) Dokumentation ĂŒber den Versuchsverlauf zur VerfĂŒgung stellt. Pharmaunternehmen mĂŒssen zur Marktzulassung solche Studien (in der Regel an mehreren Tausenden von Patienten und im einzelnen ĂŒbergenau geregelt) nachweisen. In der Lotterie der Unterschiedsbetrag zwischen einem an den Lotterieeinnehmer (lottery agent) zurĂŒckgegebenen Los einerseits und dem Wiederverkauf dieses Loses an einen neuen Kunden andererseits, auch Absprungertrag genannt. Siehe Armengeld, Armenkasse, Kauffreigeld Kumutgeld, Sterbegeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen