BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Familien-Abgabe, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒher

Familien-Abgabe (family levy)

FrĂŒher an manchen Orten (wie in WĂŒrttemberg) eine Steuer, die jedem Haushalt auferlegt wurde. In WĂŒrttemberg wurde diese Abgabe durch HochfĂŒrstlich GnĂ€diges Dekret vom 18. April 1739 wieder aufgehoben, und zwar "wegen der dabei sich gezeigten vielen Schwierigkeiten". Siehe Kopfgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen