BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Faustpfand, Darlehn

Faustpfand (loan on collateral security; dead pledge)

Darlehn auf ein bewegliches, in eigene Verwaltung (in die Hand, in die Faust) genommenes Pfand, etwa Wertpapiere, im Unterschied zum Pfandkredit, der sich auf ein unbewegliches Pfand bezieht, etwa ein GrundstĂŒck. Bei Insolvenz dem GlĂ€ubiger ĂŒbergebene WertgegenstĂ€nde aus dem (noch) vorhandenen Vermögen. Siehe Arrestgeld, Besicherungsrisiko, Einzug, Kinderpfand, Leichenpfand, Pfand, Pfandleiher, Realsicherheit, Wucher, Zahlhaus.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen