BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Finanzdienstleistungsinstitute (financial services institutions)
Nach der Definition der Aufsichtsbehörden zĂ€hlen hier zu alle Unternehmen, die -ohne Kreditinstitute zu sein Finanzdienstleistungen erbringen. Die Liste der Finanzdienstleistungen umfasst vor allem die Anlage-Vermittlung (investment brokerage), die Abschlussvermittlung (contract brokerage), die Finanzportfolioverwaltung (portfolio management) den Eigenhandel fĂŒr andere (own-account trading on behalf of others), die Drittstaaten- Einlagenvermittlung, das Finanz-TransfergeschĂ€ft, das GeldkartengeschĂ€ft und das NetzgeldgeschĂ€ft sowie Finanzdienstleister mit Stromderivaten. -Diese Firmen unterliegen in Deutschland der Aufsicht durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedĂŒrfen ferner einer Erlaubnis gemĂ€ss § 32 KWG. -Eine genau AufzĂ€hlung der jeweils den Finanzdienstleistungsinstituten zugeordneten GeschĂ€ften findet sind in den Regelwerken der Aufsichtsbehörden. Freie Mitarbeiter von Instituten, fĂŒr welche diese eine Haftung ĂŒbernommen haben, stehen mittelbar unter der Aufsicht. Siehe Bank, Finanzdienstleister, Finanzinstitut, monetĂ€res. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts fĂŒr den Wertpapierhandel, S. 12 f., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 70, S. 107 f, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 121 f. (ZusammenfĂŒhrung von Markt-und Solvenzaufsicht; Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

