BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Finanzpolitik, Volkswirtschaftlich

Finanzpolitik (fiscal policy)

Volkswirtschaftlich die Gesamtheit aller Massnahmen, um Einnahmen, Ausgaben und Vermögen des öffentlichen Sektors (des Staates) zu gestalten. Dazu gehört in erster Linie die Festlegung der Steuern und Subventionen, die Entscheidung ĂŒber die Aufnahme und RĂŒckzahlung von Schulden sowie die Verabschiedung einer Einnahme-Ausgabe-Rechnung (Haushalt, Budget). Diese Massnahmen können auf unterschiedliche Weise auch den Geldwert beeinflussen. Deshalb ergeben sich zahlreiche Überschneidungen zwischen der Geldpolitik und der Finanzpolitik. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht die umfassende Gestaltung aller Kapitalströme und des KapitalgefĂŒges im Unternehmen (Finanzmanagement) einschliesslich der ĂŒber mehrere Jahre angelegten, zukunftssichernden Planung der Einnahmen und Ausgaben. Siehe Defizitquote, Demographieverfestigung, Fiskalpolitik, Haushaltsdefizit, Nachfragefinanzierung, Nachhaltigkeit, Regel, goldene, Schuldenbremse, Schuldenquote, StabilitĂ€ts-und Wachstumspakt, Sunset- Vorbehalt, Wirtschaftsregierung, europĂ€ische. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2006, S. 79 ff. (tiefgreifende, empirisch unterlegte Darlegung der Interdependenzen zwischen der Finanzpolitik und den FinanzmĂ€rkten; S. 88 f.: Zusammenhang zwischen Finanzpolitik und ZinssĂ€tzen im Euroland).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen