BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Fiscal Drag (so auch im Deutschen gesagt)
Die dĂ€mpfende Wirkung auf die WirtschaftstĂ€tigkeit, wenn der Staat zunehmend Mittel aus dem Marktsektor einer Volkswirtschaft abzieht. Siehe Crowding out, Progression, kalte, Verschuldungsquote, öffentliche, Wagnersches Gesetz, Fiskus (exchequer, treasury): Fachsprachlich der Staat als TrĂ€ger von Vermögensrechten (wie Eigentum an GrundstĂŒcken). Er ist als solcher eine juristische Person ohne hoheitliche Befugnisse und daher in (fast) allem dem Privatrecht unterworfen. Umgangssprachlich auch der Staat ĂŒberhaupt, mit der Betonung auf seiner Funktion als steuerfordernder Behördenapparat.

