BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Fluchgeld (blasphemy pay; cursed capital)
Eine frĂŒher behördlich verfĂŒgte Strafzahlung fĂŒr Personen, die öffentlich eine Beschimpfung Gottes (Blasphemie, GotteslĂ€sterung) ausstiessen oder herabsetzende, krĂ€nkende und entwĂŒrdigende Ăusserungen gegenĂŒber Mitmenschen zum Ausdruck brachten. Heute noch in einigen Gemeinschaften (wie Pfadfinder) satzungsgemĂ€ss eingerichtete Abgabe in eine Schatulle ("Fluchkasse") fĂŒr Mitglieder, die Fluchworte ĂŒber die Lippen bringen. Kapital, das aus Unrechtshandlungen entstand, und das dem Besitzer KĂŒmmernis und UnglĂŒck bringt, weil auf diesem Vermögen eine VerwĂŒnschung (ein Fluch; malediction) liegt.

