BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Follow-up-PrĂƒÆ’Ă‚ÂŒfung, Deutschen

Follow-up-PrĂŒfung (so auch im Deutschen gesagt)

Wenn nicht anders definiert die zeitlich kurz nach einer abgeschlossenen PrĂŒfung neu angesetzte Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde bei einem Institut, das auf der Watchlist steht. Siehe Amber Light.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen