BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Fonds (fund)
Das von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegte und verwaltete Sondervermögen (Kapitalstock), ĂŒber das Anteilscheine ausgegeben werden. Versicherungstechnisch das beim Kapitaldeckungsverfahren in Zusammenhang mit der Altersvorsorge angelegte gebundene Vermögen. In der öffentlichen Hausaltswirtschaft das fĂŒr bestimmte Zwecke zur VerfĂŒgung stehende Geld. Im Rechnungswesen die Zusammenfassung von Bilanzposten zu einer funktionalen Einheit (zu einem finanziellem Nutzungspotential). -Man liest in jĂŒngster Zeit hĂ€ufig (und bei wem gar!) "Fond", was eine grottenfalsche Schreibweise ist; "Fond" ist nĂ€mlich in der deutschen Sprache das Innere eine Automobils. Siehe Ablauffonds, Captive Fund, Club Deal, Effektenfonds, Forward Pricing, Garantiefonds, Hedge-Fonds, Investmentfonds, Pensionsfonds, Pensionskasse, Spezialfonds, Steuerspar-Fonds, Thesaurierungsfonds, Tracking Error. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 210 ff. (neue rechtliche Bestimmungen ab 2004), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 179 (Gliederung der Fonds), S. 180 (Investmentmeldeverordnung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 143 (Prospektpflicht fĂŒr Vermögensanlagen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 36 f. (neuere aufsichtsrechtliche Entwicklung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

