BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fondstilgung, Darlehn

Fondstilgung (repayment by share fund)

Darlehn (vor allem Hypotheken privater Kreditnehmer) werden nicht auf dem ĂŒblichen Weg ĂŒber eine laufende Tilgungsrate abbezahlt. Statt dessen erwirbt man Monat fĂŒr Monat (Aktien)Fondsanteile. Aus dem erzielten Vermögenszuwachs des Fonds wird dann das Darlehn bei FĂ€lligkeit getilgt. -Wenn jedoch der Wertzuwachs des Fonds nicht regelmĂ€ssig ĂŒber dem Effektivzins des Darlehns liegt, dann erleidet der Kreditnehmer einen Verlust. Falls sich dazu noch zum Termin der Darlehnstilgung die Börse in einer Abschwungsphase befindet, dann gerĂ€t der Schuldner in BedrĂ€ngnis. Es entstehen bei der vielfach empfohlenen Fondstilgung also Risiken, die klassische Abzahlungsformen nicht haben.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen