BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Forward, Pricing

Forward Pricing (so auch im Deutschen gesagt)

Kauf eines Anteilsscheins des Sondervermögens einer Kapitalanlagegesellschaft. Der Anleger kennt aber zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht den Inventarwert des Fonds, in den er sich einkauft. Dieser Wert wird erst nach Zeichnungsschluss ermittelt, regelmĂ€ssig nĂ€chstentags aufgrund der Tagesschlusskurse. Aufgrund dieser Blindzeichnung zum Tagesschlusskurs soll sichergestellt werden, dass niemand einen Informationsvorteil ausnĂŒtzen kann. Siehe Aktienfonds, Anlageausschuss, Anteilschein, Anlage-Diversifizierung, Captive Fund, Effektenfonds, Inventarwert, Kapitalanlagegesellschaften, Kapitaldeckungsverfahren, LĂ€nderfonds, Publikumsfonds, Rentenfonds, RisikoĂŒberwachung, gegliederte, Spezialfonds, Steuerspar-Fonds, Thesaurierungsfonds, Zeichnung.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen