BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Franchise, Bagatellklausel

Franchise (franchise)

Bagatellklausel bei VersicherungsvertrĂ€gen, auch bei der Kreditversicherung. Danach tritt die Versicherung erst nach Überschreiten einer bestimmten Schadenshöhe ein. Kleinere SchĂ€den sollen wegen des relativ hohen Kosten der Regulierung bei der Versicherung selbst getragen werden. Siehe Anbietungsgrenze.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen