BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Franchise (franchise)
Bagatellklausel bei VersicherungsvertrĂ€gen, auch bei der Kreditversicherung. Danach tritt die Versicherung erst nach Ăberschreiten einer bestimmten Schadenshöhe ein. Kleinere SchĂ€den sollen wegen des relativ hohen Kosten der Regulierung bei der Versicherung selbst getragen werden. Siehe Anbietungsgrenze.

