BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Frauengeld (women money)
Von Frauen aus einem BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis selbst erworbenes Einkommen (women's wages). Einer Frau fĂŒr die HaushaltsfĂŒhrung zugewiesene Zahlungsmittel; Haushaltsgeld (housekeeping allowance). Einer geschiedenen Frau durch Scheidungsurteil (vor allem im orientalischen Recht) zugesprochener Anteil am bisherigen gemeinsamen Vermögen (female apportionment of property by divorce decree). In Ă€lteren Dokumenten Zahlung an liederliche Frauen fĂŒr einschlĂ€gige Dienstleistungen (fee for a licentious woman). FrĂŒher eine Abgabe des Leibeigenen an den Grundherrn fĂŒr die Heiratserlaubnis (marriage licence pay). FrĂŒheres Muschelgeld (Yar) im westlichen Pazifik (Yap-Inseln, diese waren zwischen 1899 und 1914 Kolonie Deutschlands), mit dem ausschliesslich Frauen zahlten; MĂ€nner hingegen verwendeten zur Zahlung Steingeld (FĂ€ oder Rai genannt). Vorgeschlagene Banknoten mit dem Bildnis schöner MĂ€nner (erotic men notes) mit dem Zweck, den Umlauf solcher Geldscheine einzuschrĂ€nken, weil sie von weiblichen Personen massenhaft gehortet wĂŒrden. VolkstĂŒmliche Bezeichnung fĂŒr das Kindergeld.

