BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Friedensgeld (pacification due)
In Deutschland an die öffentliche Gewalt zu zahlende Abgabe, wenn diese bei Fehden eingreifen und die Feindseligkeiten beenden musste; erst der 1495 in Worms beschlossene "Ewige Landfriede" stellte die Selbsthilfe und das Faustrecht ab. Von Schweden nach dem WestfĂ€lischen Frieden 1648 den deutschen Protestanten auferlegte Abgabe (POENA PACIS) als EntschĂ€digung fĂŒr die Ausgaben, welche Schweden im Kampf gegen die katholische Liga entstanden, auch Satisfaktionsgeld genannt. Eine Zahlung, die frĂŒher ein Verurteilter an den Richter zu leisten hatte (FREDUS). In Ă€lteren Dokumenten manchmal auch fĂŒr das SĂŒhnegeld gesagt. Siehe Bussgeld.

