BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Fringe Benefits (so auch im Deutschen gesagt; fringe = Umrandung)
Zusatzleistungen von Unternehmen an BeschĂ€ftigte wie vor allem ZuschĂŒsse zur (Kranken-, Unfall-, Lebens-, ErwerbsunfĂ€higkeits-)Versicherung, Nutzung eines Dienstwagens, Zahlung von Fahrgeld, verbilligte Abgabe von Waren usw. Nach SchĂ€tzungen mĂŒssten im Jahr 2006 gut acht Prozent solcher Zusatzleistungen den Brutto-Arbeitslöhnen zugerechnet werden. Wegen der fehlenden oder unvollstĂ€ndigen Statistik ist es daher auch fĂŒr die Zentralbank sehr schwer, die tatsĂ€chlichen Arbeitskosten genau zu berechnen. Siehe Arbeitgeber- Darlehn, Baukosten-Zuschuss, Bonus, Belegschafts-Aktien, Beschlaggeld, Firmenkreditkarte, Lohndrift, LohnstĂŒckkosten, Mitarbeiter-Optionen, PrĂ€mie, VerlustĂŒbernahme, persönliche. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Schere zwischen Effektiv- Verdienst und Tarif-Verdienst, S. 38: ErklĂ€rungen).

