BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Finanzbranche (finance branche)
Nach § 1, Abs. 19 KWG versteht man darunter Banken, Wertpapier-Dienstleister und Versicherungen; im Gesetzestext sind nÀhere Abgrenzungen vorgenommen. Siehe Finanzindustrie, Finanzsektor.

