BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Finanzsicherheiten, Abs

Finanzsicherheiten (financial securities)

Nach § 1, Abs. 17 KWG "Barguthaben, GeldbetrĂ€ge, Wertpapiere, Geldmarktinstrumente sowie sonstige Schuldscheindarlehen einschliesslich jeglicher damit in Zusammenhang stehender Rechte oder AnsprĂŒche, die als Sicherheit in Form eines beschrĂ€nkten dinglichen Sicherungsrechts oder im Wege der VollrechtsĂŒbertragung auf Grund einer Vereinbarung zwischen einem Sicherungsnehmer und einem Sicherungsgeber, die einer der in Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe a bis e der Richtlinie 2002/47/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 ĂŒber Finanzsicherheiten (ABl. EG Nr. L 168 S. 43) aufgefĂŒhrten Kategorien angehören, bereitgestellt werden." In der genannten Rechtsquelle weitere Einzelheiten zur Abgrenzung des Begriffes. Siehe Covenant, Immobilien-Sicherheiten, IRB-Ansatz, NotenbankfĂ€higkeit, Rating, Repomarkt, Sicherheiten.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen