BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Freikaufgeld, LĂƒÆ’Ă‚Â¶segeld

Freikaufgeld auch Lösegeld und Ranziongeld (manumission fee; ransom)

Von Hörigen fĂŒr den Loskauf aus der Leibeigenschaft (Fron) frĂŒher zu entrichtender Geldbetrag, auch Lediglassungsgeld genannt.. Bis weit in die Neuzeit hinein an Mohammedaner zu zahlendes, um gefangene Christen und Juden (meistens Seeleute, deren Schiff gekapert wurde) loszukaufen. Der Orden der Mercedarier, von dem Franzosen Petrus Nolascus (1182-1256) gegrĂŒndet und durch den Spanier Raimund Nonnatus (1204-1240) zur BlĂŒte gebraucht, widmete sich dem Einwerben von Spenden zu diesem Zweck. Raimund Nonnatus gab sich selbst als Geisel hin; die Mohammedaner durchbohrten auf dem Marktplatz zu Algier seine Lippen mit einem glĂŒhenden Eisenstab und hielten sie durch ein VorhĂ€ngeschloss zusammen; dieses wurde nur zur kargen Nahrungsaufnahme entfernt. Papst Alexander VII. sprach ihn 1681 heilig und setzte sein JahresgedĂ€chtnis auf den ultimo August fest. Siehe auch Abgabe, Abzugsgeld, Allodgeld, Anzugsgeld, Brandschatzgeld, DĂ€nengeld, Frongeld, Hussengeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen