Fusionsanzeige, Deutschland

Fusionsanzeige (disclosure of fusion)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Hat in Deutschland ein Finanzinstitut die Absicht, sich mit einem anderen Institut zu vereinigen, so muss dies unverzüglich den Aufsichtsbehörden angezeigt werden; siehe § 24, Abs

Hat in Deutschland ein Finanzinstitut die Absicht, sich mit einem anderen Institut zu vereinigen, so muss dies unverzüglich den Aufsichtsbehörden angezeigt werden; siehe § 24, Abs. 2 KWG. Siehe Beteiligungsanzeige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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