BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Garantie (guarantee)
Die Ăbernahme einer Einstandpflicht, in erster Linie in dem Sinne, wie diese in § 443 BGB als Beschaffenheits-und HaltbarkeitsgewĂ€hr geregelt ist. Auf dem Finanzmarkt die Zusage einer Bank oder des Staates, fĂŒr einen allfĂ€lligen zukĂŒnftigen Schaden oder einen kĂŒnftigen Erfolg einzustehen. Die Garantie ist im Unterschied zum BĂŒrgschaftsvertrag nicht gesetzlich geregelt. Siehe AusserbilanzgeschĂ€ft, Aval, BĂŒrgschaft, Credit Enhancement, GarantiegeschĂ€ft, Kreditzusage, unwiderrufliche, PatronatserklĂ€rung.
