BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
GarantiegeschÀft (guarantee business)
Die Ăbernahme von BĂŒrgschaften, Garantien und sonstigen GewĂ€hrleistungen fĂŒr Dritte. Entsprechende AktivitĂ€ten sind in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde. Siehe AusserbilanzgeschĂ€ft, Aval, Credit Enhancement, Kreditzusage, unwiderrufliche, PatronatserklĂ€rung.
