BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Garantiezins (guaranteed interest [rate])
In der Assekuranz der Höchstzinssatz fĂŒr die Kalkulation einer PrĂ€mie. Verzinst werden aber nicht die einbezahlten BetrĂ€ge gesamthaft, sondern nur ein Teil davon, der sog. Sparbeitrag. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 61.

