BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Gebietskörperschaft (regional administration body; territorial entity)
Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Hoheitsbereich durch einen rĂ€umlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes bestimmt wird. Die Mitgliedschaft folgt aus dem Wohnsitz in einem bestimmten Gebiet. Gebietskörperschaften (wie Gemeinden, Kreise, Departements, Kantone, LĂ€nder) verwalten und organisieren sich selbst (Selbstorganisation und Selbstverwaltung) und fĂŒhren eine eigene Finanzwirtschaft. Siehe EntitĂ€ten, Finanzwissenschaft, Gebietskörperschaften, Krankenversicherung, gesetzliche, Parafiskus, Pflegeversicherung, Staat, Stellen, öffentliche. Vgl. zu deren Finanzgebaren in Deutschland den Statistischen Teil des Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik "Ăffentliche Finanzen in Deutschland".
