BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Geburtsbriefgeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒhere

Geburtsbriefgeld (birth-certificate fee)

FrĂŒhere GebĂŒhr fĂŒr ein amtliches Dokument, in dem bestĂ€tigt wurde, dass die Person von miteinander verheirateten Eltern und aus der Ehe entstammt. Ohne eine solche Geburtsurkunde blieb (teilweise noch bis ins beginnende 20. Jht. hinein) der Zugang zu bestimmten Berufen und Organisationen verschlossen.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen