BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

GefĂƒÆ’Ă‚Â€lle, Benennung

GefÀlle (levy; payment for real estate use)

Ältere Benennung fĂŒr eine Abgabe, welche der Grundherr vom PĂ€chter forderte, und die entweder in Waren (wie Holz, Getreide) oder in Geld zu leisten war; dem (oberen) Landesherrn zustehende Abgabe; in weitem Sinne auch gebraucht fĂŒr jederlei Abgabe. FrĂŒher im besonderen eine Naturalabgabe, dann eine Zahlungsverpflichtung in Bargeld fĂŒr die Nutzung eines mit Reallast behafteten GrundstĂŒcks. Unter Reallast (charge on real estate) versteht man die Belastung eines GrundstĂŒckes in der Weise, dass an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem GrundstĂŒck zu entrichten sind. Siehe Auflage, Frongeld, GebĂŒhr, Impost.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen