BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Geldmakler (money broker)
Unternehmen, deren HaupttĂ€tigkeit darin besteht, Darlehn zwischen Kreditinstituten zu vermitteln. Sie gelten in Deutschland als Finanzunternehmen, die einer Erlaubnis bedĂŒrfen und der Ăberwachung durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht; siehe § 1, Abs. 3 KWG.

