BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Geldzeichen (money)
(Juristischer) Nebenbegriff fĂŒr Geld bzw. Zahlungsmittel gesamthaft. Alte Formen eines Zwischentauschmittels: Naturalgeld (primitive money) wie Muscheln. Die (selbst heute in hoch angesehenen LehrbĂŒchern vorgetragene) Behauptung, Geld sei nur ein "Zeichen" (Sinnbild, manchmal wird auch von "Unterpfand" gesprochen), ist offenkundig falsch. Denn der EmpfĂ€nger einer Summe Geldes findet sich durch die Zahlung (= Ăbertragung von Kaufkraft!) voll befriedigt und macht erhebt gegenĂŒber dem Zahlenden keine weiteren AnsprĂŒche. Siehe Actus-purus-Grundsatz, BegĂŒltigung, Geld, Glattstellung, Warengeld, Zahlung, Zahlungshalber, Zahlungsmittel..

