BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gerhabschaftsgeld, Eigentum

Gerhabschaftsgeld (ward capital)

Im Eigentum (Erbe) eines MĂŒndels befindliches Kapital, das entweder vom Gerhab (= Vormund) oder von der Obervormundschaft (Gutsherr bei Hörigen; KĂ€mmerer der Gemeinde) gegen Zins mĂŒndelsicher (gilt-edged, absolutely safe) verliehen und der Ertrag dem Vermögen des MĂŒndels zugeschlagen wurde. Siehe Gerhabgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen