BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Gerichtsgeld (law charges; court maintenance fee; lay judge compensation)
GebĂŒhren (Sporteln), die bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Gerichts zu zahlen sind: Gerichtskosten. FrĂŒhere Abgabe zum Unterhalt eines Gerichts. AufwandsentschĂ€digung (expense allowance) fĂŒr Beisitzer bei Gericht, auch Schöffengeld genannt. Siehe Bankgeld, Expensen, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld.

