BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gewerbekapital, Bemessungsgrundlage

Gewerbekapital (commercial capital)

Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Im einzelnen umfasst das Gewerbekapital im steuerrechtlichen Sinne alle in einem Unternehmen dauernd genutzten Werte, gleichgĂŒltig, wem sie gehören (Eigentum Miete, Pacht). Beim Anlagekapital (fixed capital) werden alle dem Betrieb gewidmeten GegenstĂ€nde (GebĂ€ude, GrundstĂŒcke, Maschinen, Patente) gezĂ€hlt, beim Betriebskapital (floating capital) handelt es sich um GegenstĂ€nde, die fortlaufend dem Verbrauch, dem Wechsel oder der FormverĂ€nderung unterworfen sind (Betriebsmittel, Werkstoffe). Beide Arten werden in der Regel zu einem im Steuerrecht ĂŒblichen Einheitswert berechnet und entsprechend fortgeschrieben. Siehe Anlagevermögen, Investition, Kapital, Vermögen.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen