BĂ–RSENLEXIKON ARTIKEL
Gewerkschaftsbank (trade union bank; labour bank)
Von Gewerkschaften und ihnen nahestehende Institutionen (wie vor allem Konsumgenossenschaften) gegrĂĽndete oder getragene Bank mit dem Schwerpunkt der Bedienung der Mitglieder der Gewerkschaft und des gemeinwirtschaftlichen Sektors ĂĽberhaupt. -In Deutschland schlossen sich 1958 regionale Gewerkschaftsbanken zur Bank fĂĽr Gemeinwirtschaft (BfG) zusammen, die beim "breiten Publikum" in hohem Ansehen stand. Durch fehlerhafte (Personal)Politik setzte der Niedergang ein; 1986 mussten sich die gewerkschaftlichen EigentĂĽmer von ihrer Bank trennen. Die Bank fĂĽr Gemeinwirtschaft samt dem Filialnetz ging nach einigen Zwischenstationen schliesslich in den Besitz des schwedischen Finanzdienstleistungskonzern Skandinaviska Enskilda Banken (SEB) mit Hauptsitz in Stockholm ĂĽber.
