BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Gilt (gilt)
Alte Naturalabgabe (in der Regel die Zehnt in FeldfrĂŒchten), die als Bringschuld dem Grundherrn in stets gleicher Menge abzuliefern war, und die vielenorts im Laufe der Zeit in einen jĂ€hrlich (an Martini, dem 11. November) zu zahlenden Betrag in Geld umgewandelt wurde. In alten Dokumenten die VergĂŒtung fĂŒr ein gewĂ€hrtes Darlehn, also der Zins. FrĂŒher auch fĂŒr Rente ("ewige Gilt" = immerwĂ€hrende bzw. auf Lebenszeit zu zahlender Betrag) gesagt, vor allem auch in Zusammenhang mit Rentenkauf. In der Börsensprache auch eine erstklassige (britische) Staatsanleihe. Siehe Apanage, Pension, ZahlungsmittelĂ€quivalente.

