BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

GoldparitĂƒÆ’Ă‚Â€t, Gesetzlich

GoldparitÀt (gold parity)

Gesetzlich festgelegte Goldmenge, die einer WÀhrungseinheit entspricht. Da keine GoldwÀhrung mehr existierte, wurden GoldparitÀten fiktiv im Internationalen WÀhrungsfonds festgelegt. Im Jahr 1971 wurde das Gold durch Sonderziehungsrechte ersetzt, sodass die heutigen WÀhrungen regelmÀssig in einer SZR-ParitÀt bestimmt werden. Siehe Abwertung, Aufwertung, ParitÀt.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen