BĂ–RSENLEXIKON ARTIKEL
Good Bank (so auch im Deutschen gesagt)
Allgemein eine Bank, fĂĽr deren Verluste der Staat (der Steuerzahler) haftet. Im besonderen bezogen auf die Verbindung deutscher Banken mit der (staatlichen) Kreditanstalt fĂĽr Wiederaufbau mit dem Zweck der Kreditverbriefung. Siehe Bad bank, Kreditverbriefung.
