Geldrefusion, Verweigerung

Geldrefusion (refusing of legal tender)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die Verweigerung des durch die Rechtsordnung aufgrund einer Begültigung mit Annahmezwang versehenen Geldes

Die Verweigerung des durch die Rechtsordnung aufgrund einer Begültigung mit Annahmezwang versehenen Geldes. Siehe Annahmezwang, Geldeingentumsrecht, Geldvertrauen, Kapitalflucht, Nebenwährung, Zahlungsmittel, Zentralbankgeld, Zigarettenwährung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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