Geschäfte, Aufsichtsbehörden

Geschäfte, verbotene (illegal transactions)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Von den Aufsichtsbehörden untersagte Finanzdienstleistungen

Von den Aufsichtsbehörden untersagte Finanzdienstleistungen. In Deutschland in § 3 KWG aufgezählt (Werksparkassen, Zwecksparunternehmen, Unbarprinzip) und nach § 37 mit der sofortigen Schliessung des entsprechenden Instituts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedroht. Siehe Schattenbanksystem, Underground Banking. Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin wegen aktueller Fälle.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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