Grutgeld, Bezahlung

Grutgeld (spice blend fee)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bezahlung des Brauers an den Gruter (= Würzmeister) für die Lieferung der Grut (= Kräutermischung als Würze für das Bier)

Bezahlung des Brauers an den Gruter (= Würzmeister) für die Lieferung der Grut (= Kräutermischung als Würze für das Bier). Abgabe, die zunächst beim Gruter erhoben wurde und später in die Biersteuer einging.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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