BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Harzgeld, Harzergeld

Harzgeld auch Harzergeld (resin fee)

FrĂŒher eine GebĂŒhr fĂŒr die Erlaubnis, das Sammeln von Harz (als TĂ€tigkeit: harzen) in herrschaftlichen oder gemeindlichen WĂ€ldern gewerblich betreiben zu dĂŒrfen (Harzrecht). -Der Harzer ritzt dem Stamm des Baumes an und fĂ€ngt das ausfliessende Harz (Mischung aus ungefĂ€hr 70 % Kolophonium und 30% Terpentin) in darunter angebrachten BehĂ€ltern auf. Weil das Harzen bei den Nadelhölzern (Fichten, Kiefern, LĂ€rchen) leicht zu Verletzungen des Baumes (Harzlachten) fĂŒhrt, wurden nur zuverlĂ€ssige MĂ€nner als Harzer zugelassen und mit einem Harzbrief zur Berechtigung des Harzens ausgestattet.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen