BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Hebegeld (weighing charges; tax collector quota; convenience marriage premium; lockage)
In Ă€lteren Dokumenten die GebĂŒhr fĂŒr das WĂ€gen (die Ermittlung des Gewichts) von Waren an den öffentlich bestellten Wiegemeister; Wiegegeld. FrĂŒhere Bezeichnung fĂŒr den Anteil, den ein Steuereinnehmer (rate collector) von den eingezogenen BetrĂ€gen als seine Besoldung einbehalten durfte. In manchen Gegenden frĂŒhere Zahlung der Gemeinde an einen jungen Mann, der (vor allen nach Seuchen-und Kriegszeiten) in ein allein noch von Frauen bewohntes Gehöft einheiratete. GebĂŒhr fĂŒr das Anheben eines Schiffes in einer Schleuse (sluice, floodgate) oder auf einem Schiffshebewerk (ship canal lift). Siehe Schleusengeld, WĂ€gegeld.

