BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Hypothekenbank auch Realkreditinstitut (mortgage bank)
Ein Institut, dessen HaupttĂ€tigkeit darin besteht, GrundstĂŒcke zu beleihen (AktivgeschĂ€ft) und die auf diese Weise erworbenen Forderungen als Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe) wieder auszugeben (PassivgeschĂ€ft). Die Bezeichnung Hypothekenbank leitet sich aus dem Hypothekenbankgesetz (Reichsgesetz ĂŒber das Faustpfandrecht fĂŒr PfandbĂŒcher und Ă€hnliche Schuldverschreibungen, Hypothekenbankgesetz von 1878) her, das im Jahr 2005 in Deutschland durch das Pfandbriefgesetz angelöst wurde. -Bei diesen Instituten muss aufsichtsrechtlich sichergestellt sein, dass auch im Falle der Insolvenz die fristgerechten Zins- und Tilgungsleistungen gewĂ€hrleistet bleiben. Siehe Bodenkreditinstitut, DeckungsprĂŒfung, Erstraten-Verzugsklausel, Pfandbrief. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 82 f. (bezĂŒgliche Novelle des Hypothekenbankgesetzes) sowie S. 97 f. (DeckungsprĂŒfungen), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 119 f. (Anwendung der Hypothekenpfandbrief-Barwertverordnung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
