BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Hausgeld, Zahlung

Hausgeld (out-patients' allowance; residental home apportionment; allowance to inmates; house eroding redundancy pay; rent payment)

Zahlung der (Kranken)Versicherung an Privathaushalte aufgrund bestimmter vertraglicher Leistungszusagen. Monatliche Umlage, die Inhaber von Eigentumswohnungen an die Verwaltung der Wohnungseigentums- anlage (service of condominium) zu zahlen haben (manchmal auch Wohngeld genannt). Aus dem Hausgeld wird eine Kasse gespeist, aus welcher die anfallenden Betriebs-und Instandhaltungskosten beglichen werden. Drei Siebtel des Arbeitsentgelts, das im Strafvollzug befindlichen Personen erhalten, und das jedem Gefangenen nach § 47 StVollzG-NRW zur Befriedigung persönlicher BedĂŒrfnisse (EinkĂ€ufen) zusteht. Zahlung zur Abwendung der HauswĂŒstung (authorial devastation). Dieser frĂŒhere Rechtsbrauch gestattete es einen GlĂ€ubiger, in das Haus des Schulderns zwangsweise Personen unterzubringen. Die Einquartierten taten sich dort gĂŒtlich, bis alle VorrĂ€te aufgebraucht waren und oft auch das Inventar des Hauses verwĂŒstet war. Die Mietzahlung fĂŒr ein Haus; in Ă€lteren Dokumenten auch Hauszins genannt.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen