Hafengeld (harbour due[s]; keelage)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Von Reedern, Verfrachtern, Magazineuren und (Container)Lagerern (dann auch im Englischen: storage) geforderte Zahlung in Bargeld für die Benutzung von Häfen sowie deren Anlagen und Einrichtungen; siehe § 621 HGB. Von Fahrgastschiffen zu entrichtende Zahlung in Bargeld für das Anlegen im Hafen, berechnet heute bei Luxuslinern als feste Geldsumme oder nach der Anzahl der Landgänger. Siehe Abfertigungsgeld, Ankergeld, Bordinggeld, Fremdhafengeld, Furtgeld, Kaigeld, Krangeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Pfundgeld, Räumegeld, Schleusengeld.
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